PRAXIS

Praxisfälle: Restrukturierung entscheidet sich im Betrieb

Restrukturierung ist keine Präsentation. Sie muss im Einkauf, in der Produktion, beim Kunden, in der Liquidität und in der Organisation funktionieren. Die folgenden Beispiele sind anonymisiert und zeigen typische Aufgabenstellungen aus der Praxis.

Produktionsunternehmen mit dreistelliger Mitarbeiterzahl

Bei einer Neuordnung eines Produktionsunternehmens mit dreistelliger Mitarbeiterzahl wurden operative Strukturen neu ausgerichtet und Kunden- und Vertragsstrukturen auf eine neue Unternehmensorganisation übergeleitet. Entscheidend war, dass Produktion und Kundenbeziehungen während der Veränderung funktionsfähig blieben.

Eigenverwaltungsanträge vorbereitet

Eric Kratzer hat wirtschaftliche und organisatorische Vorbereitungen für mehrere Eigenverwaltungsanträge begleitet; die beantragten Eigenverwaltungen wurden von den zuständigen Gerichten angeordnet. Er war in diesen Fällen nicht als CRO tätig und macht keine Aussage über den späteren Verfahrensausgang.

Liquidität statt Scheingewinn

Ein Unternehmen kann auf dem Papier rentabel sein und trotzdem an fehlender Liquidität scheitern. Deshalb beginnt Restrukturierung mit Zahlungsströmen, nicht mit Wunschzahlen.

Verlustbereiche abtrennen oder verändern

Nicht jeder Geschäftsbereich muss erhalten werden. Häufig wird das Kerngeschäft erst wieder tragfähig, wenn dauerhaft verlustbringende Strukturen beendet oder verändert werden.

Schlüsselmitarbeiter und Kunden halten

Sanierung braucht Vertrauen. Gute Kommunikation ist dabei weder Schönfärberei noch Alarmismus, sondern klare Information darüber, was weiterläuft und wer verantwortlich ist.

Plan B vorbereiten

Wenn Plan A wirtschaftlich nicht mehr trägt, muss die Alternative bereits vorbereitet sein. Hoffnung ist keine Liquiditätsplanung.

Rechtsstand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Fragen werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger geprüft.
Primärquellen: § 270 InsO · § 270a InsO · Insolvenzordnung.
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Prüfen, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Eine erste wirtschaftliche Einordnung zeigt, ob Eigenverwaltung tragfähig erscheint und welche Alternativen vorbereitet werden sollten.