Arbeitsverhältnisse laufen weiter
Ein Insolvenzantrag beendet Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Der Betrieb muss organisatorisch weitergeführt werden und die Mitarbeiter benötigen verlässliche Informationen.
Insolvenzgeld
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann Insolvenzgeld den Arbeitsentgeltausfall für den Insolvenzgeldzeitraum absichern. In der Praxis wird häufig geprüft, ob eine Vorfinanzierung sinnvoll und möglich ist.
Keine falschen Arbeitsplatzgarantien
Eine Restrukturierung kann Personalmaßnahmen erfordern. Seriös ist deshalb nicht das Versprechen, jeden Arbeitsplatz zu erhalten, sondern die wirtschaftliche Substanz und möglichst viele tragfähige Arbeitsplätze zu sichern.
Schlüsselmitarbeiter
Vertrieb, Produktion, Technik, Einkauf und kaufmännische Schlüsselrollen können für die Fortführung unverzichtbar sein. Abwanderungsrisiken müssen früh erkannt werden.
Betriebsrat und Arbeitsrecht
Interessenausgleich, Sozialplan, Kündigungen oder Transferlösungen sind arbeitsrechtlich anspruchsvoll und gehören in die Hände spezialisierter Berater.
Geschäftsführervergütung
Der Insolvenzantrag beendet einen Geschäftsführeranstellungsvertrag nicht automatisch. Vergütungsfragen müssen nach Vertrags- und Verfahrenslage gesondert geprüft werden.
Primärquellen: § 165 SGB III · § 108 InsO · § 113 InsO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.