Eigenverwaltung
Die Geschäftsführung bleibt operativ im Amt und muss zugleich die besonderen insolvenzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Das setzt Vorbereitung, belastbare Steuerung und Vertrauen in die Organisation voraus.
Regelinsolvenz
Im Regelverfahren übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse. Auch dort können Betriebe fortgeführt, verkauft oder über einen Insolvenzplan saniert werden.
Eigentum am Unternehmen
Ein Insolvenzverfahren führt nicht automatisch dazu, dass Gesellschafter ihre Anteile verlieren. Ob und wie Eigentümerpositionen verändert werden, hängt von der konkreten Sanierungsstruktur ab.
Insolvenzplan in beiden Verfahren
Ein Insolvenzplan ist nicht exklusiv der Eigenverwaltung vorbehalten. Entscheidend ist, welche Verfahrensform die beste Grundlage für die angestrebte Sanierung bietet.
Wann Regelinsolvenz besser sein kann
Wenn die Eigenverwaltungsorganisation nicht belastbar ist, erhebliche Interessenkonflikte bestehen oder das Vertrauen der wesentlichen Beteiligten fehlt, kann ein Regelverfahren die bessere Lösung sein.
Plan B ist kein Scheitern
Der Wechsel in ein anderes Verfahren oder eine übertragende Sanierung kann wirtschaftlich richtig sein. Wir retten nicht das Verfahren. Entscheidend ist, was von Ihrem Unternehmen wirtschaftlich erhalten werden kann.
Primärquellen: § 80 InsO · § 270 InsO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.