VERGLEICH

Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz: Was ist der Unterschied?

Beides sind Insolvenzverfahren. Der wesentliche organisatorische Unterschied liegt darin, wer die Insolvenzmasse verwaltet: In der Eigenverwaltung bleibt diese Aufgabe grundsätzlich beim Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters; im Regelverfahren übernimmt sie der Insolvenzverwalter.

Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung bleibt operativ im Amt und muss zugleich die besonderen insolvenzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Das setzt Vorbereitung, belastbare Steuerung und Vertrauen in die Organisation voraus.

Regelinsolvenz

Im Regelverfahren übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse. Auch dort können Betriebe fortgeführt, verkauft oder über einen Insolvenzplan saniert werden.

Eigentum am Unternehmen

Ein Insolvenzverfahren führt nicht automatisch dazu, dass Gesellschafter ihre Anteile verlieren. Ob und wie Eigentümerpositionen verändert werden, hängt von der konkreten Sanierungsstruktur ab.

Insolvenzplan in beiden Verfahren

Ein Insolvenzplan ist nicht exklusiv der Eigenverwaltung vorbehalten. Entscheidend ist, welche Verfahrensform die beste Grundlage für die angestrebte Sanierung bietet.

Wann Regelinsolvenz besser sein kann

Wenn die Eigenverwaltungsorganisation nicht belastbar ist, erhebliche Interessenkonflikte bestehen oder das Vertrauen der wesentlichen Beteiligten fehlt, kann ein Regelverfahren die bessere Lösung sein.

Plan B ist kein Scheitern

Der Wechsel in ein anderes Verfahren oder eine übertragende Sanierung kann wirtschaftlich richtig sein. Wir retten nicht das Verfahren. Entscheidend ist, was von Ihrem Unternehmen wirtschaftlich erhalten werden kann.

Rechtsstand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Fragen werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger geprüft.
Primärquellen: § 80 InsO · § 270 InsO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Prüfen, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Eine erste wirtschaftliche Einordnung zeigt, ob Eigenverwaltung tragfähig erscheint und welche Alternativen vorbereitet werden sollten.