Keine Standardquote
Es gibt keine seriöse Standardaussage wie „90 Prozent der Schulden verschwinden“. Die Planlösung hängt von Vermögen, Sicherheiten, Vergleichsrechnung, Fortführungswert, Gläubigergruppen und Finanzierung ab.
Die richtige Frage
Die entscheidende Frage lautet nicht: Wie viel Schulden können wir loswerden? Sondern: Welche Belastung kann dieses Unternehmen nach der Sanierung dauerhaft tragen?
Gläubigergruppen und Mehrheiten
Der Plan kann Gläubiger nach ihrer Rechtsstellung und wirtschaftlichen Interessen in Gruppen einteilen. Für die Annahme gelten die gesetzlichen Abstimmungsregeln; unter Voraussetzungen kann eine ablehnende Gruppe überstimmt werden.
Finanzamt, Banken und Sicherheiten
Steuerforderungen können Insolvenzforderungen sein und in den Plan einbezogen werden. Bei Banken und besicherten Gläubigern müssen Sicherungsrechte und Absonderungsrechte gesondert analysiert werden.
Bürgschaften bleiben ein eigenes Thema
Ein Plan der GmbH erledigt persönliche Bürgschaften des Gesellschafters oder Geschäftsführers nicht automatisch. Gesellschaft und Unternehmer müssen getrennt analysiert werden.
Überzeugende wirtschaftliche Geschichte
Ein Insolvenzplan braucht nicht nur Mehrheiten. Er braucht eine wirtschaftlich überzeugende Geschichte: Warum ist der Kern tragfähig, welche Ursachen werden beseitigt und wie wird die Zukunft finanziert?
Primärquellen: § 217 InsO · § 244 InsO · § 245 InsO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.