INSOLVENZPLAN

Insolvenzplan in Eigenverwaltung: Schulden neu ordnen

Die Eigenverwaltung selbst beseitigt keine Schulden. Der Insolvenzplan ist das Instrument, mit dem Insolvenzforderungen strukturiert, Gläubigergruppen gebildet und eine wirtschaftlich tragfähige Neuordnung umgesetzt werden kann.

Keine Standardquote

Es gibt keine seriöse Standardaussage wie „90 Prozent der Schulden verschwinden“. Die Planlösung hängt von Vermögen, Sicherheiten, Vergleichsrechnung, Fortführungswert, Gläubigergruppen und Finanzierung ab.

Die richtige Frage

Die entscheidende Frage lautet nicht: Wie viel Schulden können wir loswerden? Sondern: Welche Belastung kann dieses Unternehmen nach der Sanierung dauerhaft tragen?

Gläubigergruppen und Mehrheiten

Der Plan kann Gläubiger nach ihrer Rechtsstellung und wirtschaftlichen Interessen in Gruppen einteilen. Für die Annahme gelten die gesetzlichen Abstimmungsregeln; unter Voraussetzungen kann eine ablehnende Gruppe überstimmt werden.

Finanzamt, Banken und Sicherheiten

Steuerforderungen können Insolvenzforderungen sein und in den Plan einbezogen werden. Bei Banken und besicherten Gläubigern müssen Sicherungsrechte und Absonderungsrechte gesondert analysiert werden.

Bürgschaften bleiben ein eigenes Thema

Ein Plan der GmbH erledigt persönliche Bürgschaften des Gesellschafters oder Geschäftsführers nicht automatisch. Gesellschaft und Unternehmer müssen getrennt analysiert werden.

Überzeugende wirtschaftliche Geschichte

Ein Insolvenzplan braucht nicht nur Mehrheiten. Er braucht eine wirtschaftlich überzeugende Geschichte: Warum ist der Kern tragfähig, welche Ursachen werden beseitigt und wie wird die Zukunft finanziert?

Rechtsstand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Fragen werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger geprüft.
Primärquellen: § 217 InsO · § 244 InsO · § 245 InsO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Prüfen, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Eine erste wirtschaftliche Einordnung zeigt, ob Eigenverwaltung tragfähig erscheint und welche Alternativen vorbereitet werden sollten.