Antragspflichten bleiben zentral
Ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen und welche Antragspflichten bestehen, ist unabhängig vom Wunsch nach Eigenverwaltung rechtlich zu prüfen. Eine verspätete Antragstellung wird nicht dadurch geheilt, dass später Eigenverwaltung angeordnet wird.
Zahlungen in der Krise
Zahlungen rund um Insolvenzreife und Antragstellung können haftungsrechtlich relevant sein. Welche Zahlungen zulässig oder geboten sind, gehört in die konkrete insolvenzrechtliche Beratung.
Steuern und Sozialversicherung
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten bestehen neben dem Insolvenzrecht. Persönliche Haftungstatbestände müssen getrennt vom Sanierungsplan der GmbH betrachtet werden.
Amtsniederlegung
Eine wirksame Amtsniederlegung beendet grundsätzlich die organschaftliche Verantwortung für die Zukunft, beseitigt aber keine bereits entstandenen Verantwortlichkeiten. Führungslosigkeit und der konkrete Zeitpunkt können zusätzliche Fragen auslösen.
CRO ersetzt keine Rechtsprüfung
Die wirtschaftliche Restrukturierungssteuerung kann Haftungsrisiken sichtbar machen und Informationen strukturieren. Die rechtliche Bewertung persönlicher Haftung bleibt Aufgabe der beauftragten Rechtsberater.
Dokumentation
In der Eigenverwaltung muss nachvollziehbar sein, auf welcher Informationsgrundlage wesentliche Entscheidungen getroffen wurden. Eigenverwaltung ordnet die Zukunft. Sie löscht die Vergangenheit nicht.
Primärquellen: § 15a InsO · § 15b InsO · § 69 AO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.