BÜRGSCHAFTEN

Eigenverwaltung und persönliche Bürgschaft: Was passiert mit privaten Sicherheiten?

Die GmbH und der Unternehmer sind zwei verschiedene Schuldner- und Sicherungsebenen. Ein Insolvenzplan der GmbH kann deren Verbindlichkeiten neu ordnen; persönliche Bürgschaften oder private Sicherheiten verschwinden dadurch grundsätzlich nicht automatisch.

Bestandsaufnahme zuerst

Bankbürgschaften, Grundschulden, persönliche Schuldbeitritte, Patronatserklärungen und sonstige Sicherheiten gehören auf eine eigene Liste. Ohne diese Übersicht lässt sich die persönliche Risikoposition nicht beurteilen.

Bankfinanzierung

Bei Banken muss geklärt werden, welche Forderung gegen die GmbH besteht, welche Sicherheiten die GmbH gestellt hat und welche privaten Sicherheiten zusätzlich haften.

Freigabe ist Verhandlung, kein Automatismus

Eine Entlassung aus einer Bürgschaft kann Teil einer Gesamtlösung sein, ist aber nicht automatisch Folge des Insolvenzplans. Sie bedarf einer belastbaren Vereinbarung mit dem Sicherungsnehmer.

Gesellschafterdarlehen

Auch Darlehen des Gesellschafters an die GmbH haben eine eigene insolvenzrechtliche Stellung und dürfen nicht mit privaten Bürgschaften verwechselt werden.

Keine Vermögensverschiebung

Private Vermögenswerte kurz vor einer Krise „in Sicherheit“ zu bringen ist keine Sanierungsstrategie. Vermögensdispositionen müssen rechtlich sauber geprüft werden.

Zwei Blätter, ein Tisch

Deshalb gehören GmbH und Unternehmer in der Sanierungsplanung auf zwei getrennte Blätter – aber auf denselben Tisch.

Rechtsstand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Fragen werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger geprüft.
Primärquellen: § 254 InsO · § 765 BGB.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Prüfen, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Eine erste wirtschaftliche Einordnung zeigt, ob Eigenverwaltung tragfähig erscheint und welche Alternativen vorbereitet werden sollten.