FAQ

Häufige Fragen zur Eigenverwaltung

Kurze Antworten auf die Fragen, die Geschäftsführer und Gesellschafter vor einer Eigenverwaltung typischerweise zuerst klären müssen.

Was ist Eigenverwaltung?

Ein Insolvenzverfahren, in dem der Schuldner die Insolvenzmasse grundsätzlich selbst verwaltet und unter Aufsicht eines Sachwalters über sie verfügt, wenn das Gericht Eigenverwaltung anordnet.

Bleibt der Geschäftsführer im Amt?

Grundsätzlich ja. Er bleibt aber an insolvenzrechtliche Pflichten gebunden und wird durch den Sachwalter überwacht.

Ist Eigenverwaltung eine Insolvenz?

Ja. Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens.

Was macht der Sachwalter?

Er überwacht die Eigenverwaltung und nimmt die gesetzlich vorgesehenen Kontroll- und Mitwirkungsaufgaben wahr.

Kann ich meinen Sachwalter selbst bestimmen?

Ein geeigneter Sachwalter kann vorgeschlagen werden. Die Bestellung trifft das Insolvenzgericht.

Brauche ich einen Insolvenzplan?

Nicht jede Eigenverwaltung muss identisch verlaufen; für die Neuordnung von Verbindlichkeiten und den Erhalt der bisherigen Gesellschaft ist der Insolvenzplan jedoch häufig das zentrale Sanierungsinstrument.

Wie hoch ist die Insolvenzplanquote?

Es gibt keine seriöse Standardquote. Sie hängt von Vermögen, Sicherheiten, Vergleichsrechnung, Gläubigerstruktur und Finanzierung ab.

Werden Steuerschulden einbezogen?

Steuerforderungen können je nach Entstehungszeitpunkt Insolvenzforderungen sein. Die genaue insolvenz- und steuerrechtliche Einordnung muss geprüft werden.

Was passiert mit Bankkrediten?

Forderungen und Sicherheiten werden getrennt analysiert. Besicherte Banken haben eine andere wirtschaftliche Position als ungesicherte Gläubiger.

Was passiert mit persönlichen Bürgschaften?

Ein Insolvenzplan der GmbH beseitigt persönliche Bürgschaften grundsätzlich nicht automatisch.

Kann eine Kontopfändung gestoppt werden?

Das hängt von Verfahrensphase und gerichtlichen Maßnahmen ab. Ein Insolvenzantrag allein beendet nicht pauschal jede Vollstreckung.

Was passiert mit Mitarbeitern?

Arbeitsverhältnisse enden nicht automatisch. Insolvenzgeld und mögliche Restrukturierungsmaßnahmen müssen gesondert geplant werden.

Gibt es Insolvenzgeld?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann Insolvenzgeld für den gesetzlich bestimmten Zeitraum beansprucht werden.

Was kostet Eigenverwaltung?

Die Kosten hängen von Größe, Vermögen, Komplexität, Beratern, Sachwalter und Fortführungsfinanzierung ab. Eine pauschale Preisliste ist nicht aussagekräftig.

Gibt es eine Mindestgröße?

Das Gesetz nennt keine pauschale Mindestzahl von Mitarbeitern oder einen Mindestumsatz. Wirtschaftlich muss das Verfahren aber zur Unternehmenssubstanz passen.

Wie lange dauert eine Eigenverwaltung?

Es gibt keine seriöse Standarddauer. Vorbereitung, Gläubigerstruktur, Insolvenzplan und gerichtlicher Ablauf bestimmen den Zeitbedarf.

Wann ist es zu spät?

Wenn Fortführung nicht mehr finanzierbar, Daten nicht herstellbar oder Sanierung aussichtslos ist, kann Eigenverwaltung ungeeignet sein. Insolvenzantragspflichten müssen unabhängig davon sofort geprüft werden.

Was ist der Unterschied zum Schutzschirm?

Der Schutzschirm nach § 270d InsO ist eine besondere gesetzliche Vorbereitung einer Sanierung unter zusätzlichen Voraussetzungen. Er ist nicht mit jeder Eigenverwaltung identisch.

Was ist der Unterschied zum StaRUG?

StaRUG ist ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsinstrument. Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren.

Kann ich während Eigenverwaltung weiter produzieren?

Ja, die Fortführung des Geschäftsbetriebs ist gerade bei Sanierungsfällen häufig vorgesehen, muss aber finanziert und organisatorisch beherrscht werden.

Kann ich Lieferverträge weiterführen?

Verträge müssen einzeln bewertet werden. Insolvenzrechtliche Sonderregeln und operative Notwendigkeiten sind zu berücksichtigen.

Kann ich Mietverträge kündigen?

Das Insolvenzrecht enthält besondere Regeln für Dauerschuldverhältnisse. Welche Rechte konkret bestehen, ist rechtlich zu prüfen.

Kann der Antrag abgelehnt werden?

Ja. Die gesetzlichen Voraussetzungen und eine vollständige, schlüssige Eigenverwaltungsplanung sind entscheidend.

Kann Eigenverwaltung später aufgehoben werden?

Ja. Das Gesetz sieht mehrere Aufhebungsgründe vor, etwa schwere Pflichtverletzungen oder Aussichtslosigkeit des Sanierungsziels.

Was macht ein CRO?

Ein CRO steuert die wirtschaftliche Restrukturierung auf Unternehmensseite und verbindet operative Geschäftsführung mit Verfahrens- und Sanierungsanforderungen.

Muss der CRO Geschäftsführer werden?

Nein. Die konkrete Rolle kann auch ohne Organstellung ausgestaltet werden.

Was ist Plan B?

Eine vorbereitete Alternative zur Eigenverwaltung, etwa Investor, übertragende Sanierung oder Regelverfahren, wenn Plan A wirtschaftlich nicht trägt.

Wann sollte ich prüfen lassen?

Sobald Liquidität, Finanzierung, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände, Lieferstopps oder dauerhaft unprofitable Strukturen den Handlungsspielraum spürbar reduzieren.

Rechtsstand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Fragen werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger geprüft.
Primärquellen: §§ 270 ff. InsO · § 165 SGB III · StaRUG.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Prüfen, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Eine erste wirtschaftliche Einordnung zeigt, ob Eigenverwaltung tragfähig erscheint und welche Alternativen vorbereitet werden sollten.