EIGENVERWALTUNG

Eigenverwaltung: GmbH sanieren und als Geschäftsführer im Amt bleiben

Rechtsstand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Fragen werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger geprüft.
Primärquellen: § 270 InsO · § 270a InsO · § 270b InsO · § 272 InsO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.
Die Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren, in dem die Geschäftsführung das Unternehmen grundsätzlich weiterführt und die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Sie kann den Rahmen schaffen, um den operativ tragfähigen Kern zu erhalten und Altverbindlichkeiten über einen Insolvenzplan neu zu ordnen.

„Herr im eigenen Unternehmen“ – aber nicht ohne Grenzen

Eigenverwaltung bedeutet keine freie Verfügung ohne Kontrolle. Insolvenzrechtliche Pflichten gelten fort. Das Gericht kann die Eigenverwaltung aufheben, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen auftreten, die Planung auf unzutreffenden Tatsachen beruht oder das Sanierungsziel aussichtslos wird.

Die wirtschaftliche Frage kommt zuerst

Vor jeder Verfahrensfrage steht die Prüfung des Unternehmens: Gibt es einen marktfähigen Kern? Kann der laufende Betrieb finanziert werden? Welche Bereiche verdienen Geld, welche verbrennen Liquidität? Welche Altlasten verhindern Investitionen? Erst daraus ergibt sich, ob Eigenverwaltung wirtschaftlich Sinn ergibt.

Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO

Zum Antrag gehört eine Eigenverwaltungsplanung. Dazu zählen insbesondere ein sechsmonatiger Finanzplan mit Finanzierungsquellen, ein Konzept zu Krise, Ziel und Maßnahmen, der Stand der Verhandlungen mit Beteiligten sowie Vorkehrungen zur Erfüllung insolvenzrechtlicher Pflichten und eine Kostenbetrachtung gegenüber dem Regelverfahren.

Der Insolvenzplan

Die Eigenverwaltung reduziert Verbindlichkeiten nicht automatisch. Die wirtschaftliche Neuordnung erfolgt typischerweise über den Insolvenzplan. Er muss Gläubigergruppen, Befriedigung, Fortführung und Finanzierung so abbilden, dass eine tragfähige Lösung entsteht.

Wann wir genauer hinschauen

Kritisch sind unvollständige Buchhaltung, nicht finanzierte Fortführung, dauerhaft negative operative Ergebnisse, neue laufende Rückstände oder eine Planung, die nur funktioniert, wenn alles optimal läuft. In solchen Fällen muss auch eine Alternative vorbereitet werden.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Prüfen, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Eine erste wirtschaftliche Einordnung zeigt, ob Eigenverwaltung tragfähig erscheint und welche Alternativen vorbereitet werden sollten.