VOLLSTRECKUNG

Eigenverwaltung und Vollstreckung: Was passiert mit Pfändungen?

Vollstreckungsdruck ist häufig der Moment, in dem eine Krise sichtbar eskaliert. Für die Eigenverwaltung ist entscheidend, welche Maßnahmen bereits laufen, welche Sicherungen bestehen und in welcher Verfahrensphase sich das Unternehmen befindet.

Kontopfändung und Liquidität

Eine Kontopfändung kann einen operativ gesunden Betrieb binnen kurzer Zeit handlungsunfähig machen. Deshalb müssen verfügbare Konten, Zahlungseingänge, Pfändungen und kritische Zahlungstermine täglich transparent sein.

Antragstellung ist nicht gleich Verfahrenseröffnung

Allein die Einreichung eines Insolvenzantrags bedeutet nicht automatisch, dass jede Einzelvollstreckung sofort beendet ist. Im Eröffnungsverfahren kann das Gericht Sicherungsmaßnahmen anordnen; nach Eröffnung gelten die gesetzlichen Vollstreckungsbeschränkungen.

Kundenforderungen

Pfändungen von Forderungen gegen Kunden können besonders gefährlich sein, weil Umsatz vorhanden ist, aber nicht mehr beim Unternehmen ankommt. Bestehende Pfändungs- und Abtretungsstrukturen müssen früh identifiziert werden.

Finanzamt und Sozialversicherung

Öffentliche Gläubiger können erheblichen Druck ausüben. Rückstände gegenüber Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und Arbeitnehmern sind außerdem in der Eigenverwaltungsplanung ausdrücklich offenzulegen.

Gläubigerantrag

Bei einem Fremdantrag muss die insolvenzrechtliche Lage sofort geprüft werden. Zeitverlust kann die Gestaltungsmöglichkeiten deutlich reduzieren.

Plan B

Wenn die Fortführung trotz Schutzmaßnahmen nicht finanziert werden kann, darf Eigenverwaltung nicht zum Selbstzweck werden. Dann muss eine andere Fortführungslösung vorbereitet sein.

Rechtsstand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Fragen werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger geprüft.
Primärquellen: § 21 InsO · § 89 InsO · § 270a InsO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Prüfen, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Eine erste wirtschaftliche Einordnung zeigt, ob Eigenverwaltung tragfähig erscheint und welche Alternativen vorbereitet werden sollten.