ABLAUF

Ablauf einer Eigenverwaltung: Schritt für Schritt

Eine Eigenverwaltung beginnt nicht mit dem Insolvenzantrag. Sie beginnt mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Vorbereitung. Je sauberer Liquidität, Daten, Maßnahmen und Rollen vor Antragstellung geklärt sind, desto größer ist die Chance auf einen kontrollierten Verlauf.

1. Ausgangslage erfassen

Liquidität, Ergebnis, Auftragsbestand, Forderungen, Verbindlichkeiten, Sicherheiten, Personal, Verträge und operative Verlustquellen werden zusammengeführt. Parallel ist insolvenzrechtlich zu prüfen, ob und welcher Insolvenztatbestand vorliegt.

2. Fortführung rechnen

Die Fortführung muss finanziert werden können. Dafür wird eine kurzfristige Liquiditätssteuerung aufgebaut und mit der sechsmonatigen Eigenverwaltungsplanung verzahnt.

3. Sanierungskonzept und Maßnahmen

Welche Bereiche bleiben? Welche Kosten müssen angepasst werden? Welche Verträge sind kritisch? Welche Investitionen sind zwingend? Welche Gläubigergruppen müssen angesprochen werden?

4. Antrag und vorläufige Eigenverwaltung

Der Antrag auf Eigenverwaltung wird mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht. Bei vollständiger und schlüssiger Planung kann das Gericht die vorläufige Eigenverwaltung anordnen und einen vorläufigen Sachwalter bestellen.

5. Betrieb stabilisieren

Nach Antragstellung darf die operative Steuerung nicht nachlassen. Einkauf, Produktion, Vertrieb, Personal, Kundenkommunikation und Liquidität müssen täglich funktionieren.

6. Insolvenzplan entwickeln

Der Plan wird nicht erst am Ende erfunden. Die wirtschaftliche Zielstruktur, Gläubigerbehandlung und Finanzierung sollten früh vorbereitet werden.

7. Abstimmung und Umsetzung

Der Insolvenzplan wird im gerichtlichen Verfahren behandelt. Nach Bestätigung sind die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen und die neue Finanzierungs- und Kostenstruktur muss im Alltag tragen.

8. Rückkehr in den normalen Wettbewerb

Der Erfolg zeigt sich nicht am Gerichtsbeschluss, sondern daran, ob das Unternehmen danach wieder aus eigener Kraft wirtschaften und investieren kann.

Rechtsstand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche und steuerliche Fragen werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger geprüft.
Primärquellen: § 270a InsO · § 270b InsO · § 270f InsO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Prüfen, solange noch Handlungsspielraum besteht.

Eine erste wirtschaftliche Einordnung zeigt, ob Eigenverwaltung tragfähig erscheint und welche Alternativen vorbereitet werden sollten.