1. Ausgangslage erfassen
Liquidität, Ergebnis, Auftragsbestand, Forderungen, Verbindlichkeiten, Sicherheiten, Personal, Verträge und operative Verlustquellen werden zusammengeführt. Parallel ist insolvenzrechtlich zu prüfen, ob und welcher Insolvenztatbestand vorliegt.
2. Fortführung rechnen
Die Fortführung muss finanziert werden können. Dafür wird eine kurzfristige Liquiditätssteuerung aufgebaut und mit der sechsmonatigen Eigenverwaltungsplanung verzahnt.
3. Sanierungskonzept und Maßnahmen
Welche Bereiche bleiben? Welche Kosten müssen angepasst werden? Welche Verträge sind kritisch? Welche Investitionen sind zwingend? Welche Gläubigergruppen müssen angesprochen werden?
4. Antrag und vorläufige Eigenverwaltung
Der Antrag auf Eigenverwaltung wird mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht. Bei vollständiger und schlüssiger Planung kann das Gericht die vorläufige Eigenverwaltung anordnen und einen vorläufigen Sachwalter bestellen.
5. Betrieb stabilisieren
Nach Antragstellung darf die operative Steuerung nicht nachlassen. Einkauf, Produktion, Vertrieb, Personal, Kundenkommunikation und Liquidität müssen täglich funktionieren.
6. Insolvenzplan entwickeln
Der Plan wird nicht erst am Ende erfunden. Die wirtschaftliche Zielstruktur, Gläubigerbehandlung und Finanzierung sollten früh vorbereitet werden.
7. Abstimmung und Umsetzung
Der Insolvenzplan wird im gerichtlichen Verfahren behandelt. Nach Bestätigung sind die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen und die neue Finanzierungs- und Kostenstruktur muss im Alltag tragen.
8. Rückkehr in den normalen Wettbewerb
Der Erfolg zeigt sich nicht am Gerichtsbeschluss, sondern daran, ob das Unternehmen danach wieder aus eigener Kraft wirtschaften und investieren kann.
Primärquellen: § 270a InsO · § 270b InsO · § 270f InsO.
Autor: Eric Kratzer · Unternehmer und Restrukturierungsmanager.